Hilfsmittel für pflegende Angehörige

2Der pflegebedürftige Mensch ist in seiner Selbstständigkeit in vielen Alltagssituationen, z.B. bei der Körperpflege, behindert oder zumindest spürbar eingeschränkt. Dank der liebevollen Fürsorge pflegender Angehöriger bleibt bedürftigen Menschen oft ein verfrühter Auszug aus den eigenen vier Wänden erspart. Auf diesem Weg werden Sie bzw. Ihre pflegenden Angehörigen durch das erste Pflegestärkungsgesetz, in Kraft getreten am 01.01.2015, bei der häuslichen Pflege nachhaltig unterstützt.

Für bis zu 40,00 € können hierfür monatlich Pflegehilfsmittel über die zuständige Pflegekasse bezogen werden. Gesetzlich geregelt nach § 40 Abs. 1 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Vertrauen Sie auch hier unserer Produkterfahrung, gerne stellen wir mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Pflegepaket zusammen. Der Leistungskatalog der Krankenkassen enthält hierfür Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutzartikel, Schutzschürzen oder auch Fingerlinge.

Die Versorgung läuft auch hier in einfachen Schritten vonstatten

  1. Übersenden Sie uns ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular der Anlage 4. (Download)
  2. Senden Sie uns gegebenenfalls eine unterschriebene Willenserklärung, sollten Sie bis dato durch einen anderen Leistungserbringer mit Pflegehilfsmitteln versorgt worden sein. (Download)
  3. Wir richten einen Kostenvoranschlag an die zuständige Pflegekasse.
  4. Nach der Bewilligung wird die nach Bedarfsermittlung gewählte Ware unverzüglich an Sie als pflegenden Angehörigen geliefert. Im Notfall stehen wir für unsere Kunden aber auch immer für individuelle Lösungen bereit.
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